Ab 28.12.2021 gilt für Sport im Innenbereich in NRW 2G-Plus

An die Mitglieder der Badminton-Abteilung

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung vom 23.12.2021 legt für den Sport im Innenbereich ab dem 28. Dezember 2021 die Vorgabe der 2G-Plus-Regel für alle Teilnehmer fest. Dies gilt also für unser Training ab dem 03.01.2022 und bedeutet: Zugang zum Training nur für Immunisierte plus Testung.

Getestete Personen sind Personen, die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen – und daher nicht vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 – als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt (§ 2 Abs. 8a). Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber (§ 4 Abs. 6 Satz 1).

Da auch wir mit stichprobenhafter Überprüfung auf Einhaltung der Regeln rechnen müssen, ist jeweils vom Trainer der Impfstatus und das Testergebnis jedes Teilnehmers zu protokollieren und bei Bedarf vorzuzeigen. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden (§ 4 Abs. 6 Satz 2-4).

Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung des Trainings durch die für das Angebot verantwortlichen Personen auszuschließen (§ 4 Abs. 6 Satz 5). Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet.

Die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln werden weiterhin empfohlen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.

Der Vorstand der Badmintonabteilung

Beelen, den 24.12.2021

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