Am 30. August fängt das Training wieder an
An alle Mitglieder der Badminton-Abteilung
Ab Montag, den 30. August 2021 ist wieder Training in der Badminton-Abt. möglich, lt. aktueller Corona-Schutzverordnung vom 17.08.2021 allerdings nur nach der 3G-Regel (gilt seit 23.08.2021 in allen Bundesländern). Das hat folgende Auswirkungen auf uns:
Alle Schüler unter 16 Jahren gelten als getestet, da in den Schulen regelmäßige Testungen stattfinden. Für Jugendliche über 16 Jahren, die noch nicht volljährig sind, heißt das, dass sie einen Schülerausweis oder Testnachweis vorzeigen müssen. Unser neuer Trainer heißt Florian Blienert. Er eröffnet das Training für die Jugendlichen ab 18:00 Uhr.
Ab 19:00 Uhr sind dann die erwachsenen Spieler an der Reihe. Bitte bringt alle einen Nachweis nach der 3G-Regel mit (also entweder einen Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis, entweder mit negativem Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Std. ist oder mit negativem PCR-Test nicht älter als 48 Std.)! Dies ist nämlich vom Trainer zu dokumentieren. Maskenpflicht besteht in der Halle nur bis zum jeweiligen Sportstandort. Zur Sportausübung kann die Maske abgesetzt werden.
Die Rückverfolgbarkeit wurde aufgehoben, allerdings empfiehlt uns die Gemeinde Beelen, diese für alle Fälle beizubehalten.
Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten außerdem weiterhin die Basisschutzmaßnahmen (siehe Anlage CoronaSchutzVO).
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung plus Anlage und neue Indoor-Regeln der Gemeinde Beelen
- 2021-08-17_CoronaSchVO_ab_20.08.2021 bis 17.09.2021.pdf (161,3 KiB)
- 2021-08-17_Anlage_CoronaSchVO_ab_20.08.2021 bis 17.09.2021.pdf (124,9 KiB)
- 2021-08-23_Gemeinde Beelen_Neue Indoor-Regeln.pdf (55,4 KiB)
- 2021-09-30_CoronaSchVO_ab_01.10.2021 bis 29.10.2021_mit_Änderungsmarkierungen.pdf (115,4 KiB)
- 2021-10-28_CoronaSchVO_ab_29.10.2021 bis 24.11.2021_mit_Änderungsmarkierungen.pdf (126,5 KiB)
Der Vorstand der Badmintonabteilung
Beelen, den 26.08.2021/31.10.2021