Kein Amateursportbetrieb im November 2020
An die erwachsenen Mitglieder der Badminton-Abteilung
Leider ist ab dem 02. November 2020 bis zum 30. des Monats kein Badminton-Training möglich, da der Amateursportbetrieb in allen öffentlichen Sportanlagen für den Monat November 2020 unzulässig ist. Das Badminton-Training fällt also für die nächsten 5 Montage aus. Wir hoffen, dass sich in dieser Zeit die Corona-Neuinfektionen verringert haben und unser Training anschließend wieder erlaubt ist.
Hier die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW als Download. Für uns von Bedeutung ist der § 9 Sport!
Corona-Schutzverordnung vom 30.10.2020
2020-10-30_CoronaSchVO_ab 02.11.2020 bis 30.11.2020.pdf (207,8 KiB)Der Vorstand der Badmintonabteilung
Beelen, den 30.10.2020