Badminton - Abmeldung
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein kann durch freiwilligen Austritt (Kündigung) beendet werden. Dazu ist ein formloses Kündigungsschreiben (Brief oder E-Mail) an den jeweiligen Abteilungsvorstand (Vorsitzender oder Trainer) zu richten.
Eine Abmeldung durch Rückgabe der Beitragslastschrift ist nicht möglich und führt zwangsläufig zu hohen Stornokosten, die vom Mitglied zu tragen sind! Auch ein stillschweigendes Fernbleiben vom Sportbetrieb führt nicht automatisch zur Beendigung der Mitgliedschaft!
Bei der Abmeldung sind folgende Fristen zu beachten:
Die Kündigung ist nur zum Halbjahresende (30.06. bzw. 31.12.) möglich und muss dem Abteilungsvorstand spätestens zum Ende des Vormonats (31.05. bzw. 30.11.) schriftlich vorliegen.
"Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu." (Auszug aus § 8 der Vereinssatzung des Sportvereins Blau-Weiß Beelen 1927 e.V.)