Austritt/ Kündigung

Die Mitgliedschaft in der Volleyballabteilung kann durch ein formloses Kündigungsschreiben oder unter Benutzung unseres Kündigungsformulars ( Download) beendet werden.

Diese Kündigung ist  an den Übungsleiter oder Trainer zu  richten.

Eine Abmeldung durch Rücklastschrift ist untersagt, da sie zu hohen Stornokosten führt, die das Mitglied zu zahlen hat. Auch ein Fernbleiben vom Sportbetrieb führt nicht zur Beendigung der Mitgliedschaft.

Die Kündigung ist nur zum Halbjahresende, also dem 30. Juni oder 31. Dezember möglich und muss dem Vorstand spätestens vier Wochen vorher schriftlich vorliegen.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft, egal aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen, insbesondere Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind herauszugeben oder der Abteilung zu ersetzen.

Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.

(Auszug aus § 8 der Vereinssatzung)  

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